Rund 43 Mio. € haben Anleger in den im Februar 2008 aufgelegten König & Cie. Produktentanker-Fonds IV investiert. Bereits im ersten Jahr haben sie nur eine reduzierte Ausschüttung erhalten, in den letzten zwei Jahren erfolgte gar keine Zahlung mehr.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Auch in 2012 besteht für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 73 wenig Anlass zur Hoffnung, Ursache sind die als variabel vereinbarten Charterraten des Fondsschiffes MT "King Daniel". Diese blieben bereits im Jahr 2009 um rund 2,5 Mio. USD hinter den im Prospekt prognostizierten Werten zurück. Im Jahr 2010 belief sich der Fehlbetrag auf rund 3,4 Mio. USD. Aufgrund der desaströsen Situation auf den weltwe iten Schiffsmärkten dürfte der Fehlbetrag bis heute weiter angestiegen sein. Eine Erholung ist, so die Ansicht von Experten, derzeit nicht abzusehenWir haben für unsere Mandanten sowohl die Beratung, als auch den Prospekt geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen.

Schadenersatz für Anleger

Wir haben für unsere Mandanten sowohl die Beratung, als auch den Prospekt geprüft und sehen eine Vielzahl möglicher Aufklärungspflichtverletzungen. Nachfolgend finden Sie nur einige wenige:

  • Schiffsfonds sind eine hochspekulative Anlage: Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken behaftet und daher als hochspekulativ einzustufen ist. Dennoch wurde sie in vielen Beratungen als sichere Anlage dargestellt.
  • Nicht als Altersvorsorge geeignet: Als hochspekulative Anlage mit Totalverlustrisiko ist die Beteiligung an dem König & Cie. Renditefonds 73 nicht als Altersvorsorge bzw. zur Geldanlage im Alter geeignet. Dennoch wurde sie vielfach gerade als Altersvorsorge empfohlen.
  • Risiken für Charterreinnahmen wurden verschwiegen: In zahlreichen uns bekannten Fällen wurden die prognostizierten Ausschüttungen als sicher dargestellt, von Risiken, insbesondere hinsichtlich der Höhe der erzielbaren Chartereinnahmen war nicht die Rede.
  • Risiken der Kreditaufnahme in Yen verschwiegen: Auch die Risiken der geplanten teilweisen Kreditaufnahme in Japanischen Yen wurden nicht thematisiert.
  • 105%-Klausel: Sonderrechte für die Bank: Ebenso wenig wurde erwähnt, dass sich die Bank in den Kreditverträgen mit den Einschiffsgesellschaften Sonderrechte hat einräumen lassen für den Fall, dass die Inanspruchnahme des Darlehens 105% des vereinbarten Wertes übersteigt, was durch Wechselkursveränderungen leicht der Fall sein kann. Zu derartigen Sonderrechten gehören üblicher Weise der Anspruch auf Zusatzsicherheiten, Sondertilgungen und/oder höhere Zinsen. Dies soll auch der Grund sein, warum Ausschüttungen überhaupt nicht vorgenommen werden können.
  • Keine Veräußerung auf dem Zweitmarkt möglich: Die Mandanten wurden auch nicht darauf hingewiesen, dass eine Veräußerung der Anteile infolge des Fehlens eines Zweitmarkts faktisch unmöglich ist, so dass eine langfristige Bindung des investierten Kapitals eingegangen wird.
  • 44,5% des Anlegerkapitals nicht investiv verwendet: Der Fonds verwendet einen besonders hohen Anteil der von Anlegern investierten Mittel für nicht investive Zwecke. 44,5% des Anlegerkapitals (incl. Agio) wurde für Dienstleistungsvergütungen, darunter insbesondere die Vertriebskosten sowie Zwischenfinanzierungszinsen und eine "Entschädigungszahlung" an König & Cie. In Höhe von 4 Mio. € verwandt. Nur 55% des Anlegerkapitals flossen tatsächlich in den Erwerb der Schiffe. Über dieses grobe Missverhältnis von Weichkosten und tatsächlich werthaltiger Investition, das die Rentabilität der Anlage von vorneherein in Frage stellt, wurden die Anleger, mit denen wir bislang gesprochen haben, von Ihren Beratern nicht aufgeklärt.
  • Fast 20 % Vertriebskosten: Auch auf die 19,6% und damit fast 1/5 des Anlegerkapitals betragenden Vertriebskosten wurden die uns bekannten Anleger nicht hingewiesen. Dabei wären sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Berater zur Aufklärung über diese außergewöhnlich hohen Vertriebskosten verpflichtet gewesen.
  • Verschweigen von Kickbacks: Die im Vertrieb des Fonds involvierten Banken haben darüber hinaus in keinem uns bekannten Fall die an sie erfolgsabhängig fließende Vertriebsprovision hingewiesen. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wären sie hierzu verpflichtet gewesen.
  • Sondervergütungen: Dem Initiator wurde eine besondere Entschädigungszahlung in Höhe von insgesamt 4 Mio. € dafür gewährt, dass er die beiden Schiffe an den Fonds verkauft. Auf diese Sondervorteile hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
  • Warnung vor Überkapazitäten und Verfall der Charterraten in der Wirtschaftspresse: Hinzu kommt, dass es in den Jahren 2006, 2007 und 2008 zahlreiche Stimmen in der seriösen Wirtschaftspresse gab, die erhebliche Überkapazitäten an Schiffen und sinkende Frachtraten prognostiziert haben. Prognosen, denen weder der Fondsprospekt, noch die uns bekannt gewordenen Beratungen berücksichtigt haben.

Angesichts dieser Vielzahl von Punkten sehen wir für Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Möchten Sie als Anleger des König & Cie. Produktentanker-Fonds IV wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen stehen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/koenig-cie-renditefonds-73-produktentanker-fonds-iv-fachanwaelte-helfen-anlegern.html

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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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