Für Anleger, die in den MPC Offen Flottenfonds "Santa B Schiffe" investiert haben, bestehen gute Chancen, von ihren Beratern, ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse Schadenersatz zu erlangen. Hintergrund sind unter anderem die exorbitant hohen Weichkosten und Vertriebsaufwendungen bei dem Schiffs-Dachfonds.

Nur 70% der Anlegergelder flossen in die Schiffsinvestition


Die Rechtsanwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht teilen mit, dass sich dem Prospekt ohne großes Nachrechnen entnehmen lässt, welcher Teil des vom Anleger aufgebrachten Kapitals werthaltig in die Schiffsinvestition fließt und welcher Teil für nicht investive Zwecke, so genannte Weichkosten verbraucht wird. Erst durch die Addition der auf der Ebene des Dachfonds, als auch auf der Ebene der Einschiffsgesellschaften anfallenden Kosten lässt sich dies ermitteln. Das aus Anlegersicht erschreckende Ergebnis: 30% des von den Anlegern aufzubringenden Kommanditkapital incl. Agio wurde für Weichkosten, also für Zwischenfinanzierungszinsen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet. Nur 70% flossen in den Bau der Schiffe.

26,5% der Anlegergelder flossen in Vertriebsprovisionen


Bankberater müssen immer darauf hinweisen, welche Provisionen die Bank oder Sparkasse, für die Vermittlung des Fondsanteils erhält. Nicht bankgebundene Berater müssen dies ab einem Anteil der Vertriebskosten an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital von über 15% tun. Vorliegend belief sich die für die Beschaffung des Kommanditkapitals, also für den Vertrieb des Fonds gezahlte Provision auf 26,5% des von den Anlegern investierten Geldes. Hierüber klärt weder der Prospekt explizit auf, noch wurden die uns bekannten Anleger hierüber im Beratungsgespräch informiert.

Anleger des MPC Offen Flottenfonds "Santa B Schiffe", denen diese Informationen von ihrem Berater nicht gegeben wurden, haben gute Chancen, sich von ihrer verlustreichen Schiffsbeteiligung zu trennen und von ihrem Berater Schadenersatz zu erhalten.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt


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