Das Landgericht Essen verurteilt die Commerzbank zu Rückabwicklung der Schiffsbeteiligung. 30.000 US-$ investierte eine damals 60-jährige Finanzbeamtin auf Anraten der Commerzbank im Jahr 2008 in den CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1.

Eine Mitteilung von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Ihr Ziel war es, das ihr zur Verfügung stehende Kapital als Altersvorsorge anzulegen und mit dem erwirtschafteten Geld im Alter ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Landgericht Essen verurteilte die Commerzbank jetzt zum Schadenersatz.

Wie das Landgericht Essen zutreffend feststellte, sind risikoreiche Anlagen, bei denen das realistische Risiko eines Totalverlustes besteht, für eine der Altersvorsorge und Alterssicherung dienende Kapitalanlage und einen entsprechenden Vermögensaufbau grundsätzlich ungeeignet. Denn es handelt sich beim CFB 167 um eine hoch spekulative Anlage, bei der immer die Möglichkeit einer Insolvenz besteht. Außerdem enthält der Fonds erhebliche Währungsrisiken sowie mit dem Abschluss der Charterverträge gegebene unternehmerische Risiken. Damit war der CFB Fonds 167 Containerriesen der Zukunft 1 für die Anlageziele der Kundin ungeeignet.

Rechtsanwältin Dr. Katja Lembach, die in der Kanzlei Nittel geschädigte Anleger des CFB Fonds 167 vertritt: "Die Bank hätte die von der Kundin mit der Anlage verfolgten Ziele bereits bei der Beurteilung der Frage, welche Anlageprodukte sie dem Kunden überhaupt vorstellen kann und darf, berücksichtigen müssen, so dass der Fehler der Bank bereits darin zu sehen ist, dass ihr überhaupt ein solcher Schiffsfonds angeboten wurde."

Darüber hinaus sei auch die Laufzeit der Anlage mit einer Anlage zur Altersvorsorge nicht zu vereinbaren, entschied das Landgericht Essen.

Gute Chancen für falsch beratene Anleger auf Rückabwicklung

Der CFB Fonds 167 wurde in einer großen Zahl uns bekannter Fälle als Altersvorsorge angeboten. "Das Urteil hat uns darin bestätigt, dass es ein Beratungsfehler der Bank war, diesen Fonds als Altersvorsorge anzubieten", stellt Rechtsanwältin Dr. Lembach fest. "Da der Fonds jetzt auch die Ausschüttungen ausgesetzt hat, sollten Anleger die Chance zur Rückabwicklung nutzen."

Dr. Katja Lembach, Rechtsanwältin

Wollen Sie wissen, ob auch Ihnen Schadenersatz zusteht? Rufen Sie uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung an - wir helfen Ihnen gerne.

Infoportal für Anleger des CFB 167:
http://www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/cfb-fonds-167.html

Informationen über die Autoren:

Heidelberg: Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
München: Residenzstraße 25, 80333 München, Tel.: 089 255 498 50, Fax: 089 255498 55
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Internet : www.nittel.co
Facebook: http://www.facebook.com/Nittel.Die.Anlegerkanzlei

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de