Rund 62 Mio. US$ haben Anleger des Tomorrow Income Portfolio 35 GmbH & Co. KG in den Fonds für US-amerikanische Immobilien investiert. Nun müssen sie mit erheblichen Verlusten rechnen.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Aus dem Verkauf der amerikanischen Tochtergesellschaft sollen noch 22% erzielt werden. Die restlichen ca. 57% des Kapitals (rechnet man bisherige Ausschüttungen von rd. 21% an) sind damit verloren, von entgangenen Anlagezinsen ganz zu schweigen.

Die Treuhandgesellschafterin TFM Tomorrow Treuhand GmbH hat nun alle Anleger angeschrieben und zur Teilnahme an einer Abstimmung über den Verkauf des Fonds-Anteils an der US-Beteiligungsgesellschaft aufgefordert. Käufer soll die Rosemont Realty LLC sein, die Mehrheitsgesellschafterin der Tomorrow Gruppe, wie aus einem Anschreiben der Komplementärin des Fonds hervorgeht.

Es ist also nicht etwa ein unabhängiges drittes Unternehmen, das hier das Kaufangebot unterbreitet, sondern quasi die Muttergesellschaft der Tomorrow-Gruppe, was nach unserer Meinung bereits hellhörig macht. Verstärkt wird unsere Skepsis dadurch, dass die Treuhänderin, die TFM Tomorrow Treuhand GmbH erklärt, für die von ihr vertretenen Anleger dem Verkauf zustimmen zu wollen. Alleinige Gesellschafterin der Treuhänderin ist die TIS GP Corp., ein Unternehmen, das wie die als potentielle Käuferin auftretende Muttergesellschaft der Tomorrow-Gruppe ebenfalls ihren Sitz in Santa Fe hat und ausweislich des Prospekts des Nachfolgefonds (Tomorrow Income Portfolio 8) auch an der dort als Anlegerverwaltung auftretenden Tomorrow Investor Services beteiligt ist. Es spricht daher vieles dafür, dass die Treuhandgesellschaft ebenfalls zur Tomorrow-Gruppe gehört. Ein womöglich bestehender Interessenkonflikt wird jedenfalls nicht offengelegt.

Aufgrund der Gesamtkonstellation haben wir unseren Mandanten daher zu allerhöchster Vorsicht geraten. Denn letztlich ist die Preisfindung für den angebotenen Kaufpreis weder für uns, noch für die Anleger nachvollziehbar.

Hinzu kommt, dass es sich in Wirklichkeit um einen Vorratsbeschluss handelt. Nur dann, wenn es Rosemont gelingt, auch die Beteiligungen der Nachbarfonds (beispielsweise Tomorrow Income Portfolio 33) zu erwerben, soll das Kaufangebot zum Tragen kommen. Das wird in dem Anschreiben nicht mit der gebotenen Deutlichkeit angesprochen.

Schadenersatzansprüche für Anleger

Geht man von dem vorgeschlagenen Verkauf aus, so soll für die Anleger ein Verlust von 56% der Einlage festgeschrieben werden. Unsere Überprüfung hat ergeben, dass Anleger Chancen haben, den ihnen entstandenen Schaden im Wege des Schadenersatzes gegenüber ihren Beratern, beispielsweise der sie beratenden Bank oder Sparkasse mit guten Aussichten auf Erfolg durchzusetzen. Voraussetzung sind Beratungs- und Aufklärungsfehler und mögliche Prospektmängel, auf die die Anleger ihr Verlangen nach wirtschaftlicher Rückabwicklung der Beteiligung stützen können.

Folgende Standardfehler konnten wir feststellen:
  • Unterlassene Aufklärung über das Provisionsinteresse der beratenden Bank oder Sparkasse.
  • Aufklärung über konjunkturelle Schwankungen des Immobilienwertes und damit verbundene Verlustrisiken für Anleger ist unterblieben.
  • Unzutreffende Information über Veräußerbarkeit der Beteiligung.
  • Informationen darüber wurden unterlassen, welcher Anteil des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals tatsächlich in die Immobilien investiert und welcher Anteil für die sog. Weichkosten verwendet wird.
Darüberhinaus haben wir auch Fehler des Prospekts festgestellt, für die auch die Berater haften, die hierauf nicht hingewiesen haben. Für Anleger bestehen also durchaus Ansatzpunkte, den ihnen entstandenen Schaden von ihrem Berater/ ihrer sie beratenden Bank oder Sparkasse einfordern zu können.

Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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