Anleger des vom Emissionshaus Wölbern aufgelegten Immobilienfonds Österreich 3 (IFÖ Dritte Immobilienfonds für Österreich GmbH & Co. KG) müssen sich auf unruhige Zeiten einstellen.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Der Hauptmieter, die Wirtschaftsuniversität Wien, die 70% der Fläche für 10 Jahre angemietet hat, wird den bis zum 30. September 2013 unkündbaren Vertrag beenden. Ob das Fondskonzept erfolgreich weitergeführt werden kann oder scheitert, hängt nun vor allem davon ab, ob es dem Fondsmanagement gelingt, einen bonitätsstarken Nachmieter für die rund 17.500 qm Mietfläche in dem mittlerweile 25 Jahre alten Gebäude zu finden, der bereit ist, die bisherigen Mieten zu zahlen. Nicht auszuschließen ist, dass im nächsten Jahr das gesamte Gebäude leer stehen wird, denn die Universität Wien, Mieterin der restlichen 30% des Objekts hat noch nicht erklärt, ob sie ebenfalls von ihrer Kündigungsmöglichkeit Gebrauch machen wird. Ob eine entsprechende Vermietung angesichts der derzeit schw ierigen Vermietungssituation in Wien möglich sein wird, darf bezweifelt werden.

Hohe Kosten für Anschlussvermietung und Revitalisierung fehlen im Prospekt

Die Anleger des Wölbern Fonds Österreich 3 stehen vor einem weiteren Dilemma. Für die Suche nach einem neuen Mieter werden erhebliche Kosten anfallen. Darüber hinaus muss das bislang als Hochschule intensiv genutzte Gebäude zumindest innen saniert und den Bedürfnissen eines neuen Mieters angepasst werden. Weder für diese Revitalisierung noch für die Suche nach einem Anschlussmieter sind im Fondskonzept ausreichende Mittel vorgesehen. Daran, dass die Rücklagen des Fonds ausreichen werden, um den erforderlichen Aufwand von erfahrungsgemäß mindestens einer Jahresmiete und den bei einem Mieterwechsel in einem solchen Großobjekt üblichen Leerstand abzudecken, haben wir erhebliche Zweifel.

Sind Kosten für die Neuvermietung in der Prospektkalkulation zu berücksichtigen?


Die Kosten für die Suche eines Nachmieters, Revitalisierung und Leerstand sind in der Prospektkalkulation des Fonds Wölbern Österreich 3 weder berücksichtigt, noch sind die nach - bestehenden - Erfahrungswerten in Ansatz zu bringenden Ausgaben ausgewiesen. Nach einer vielfach vertretenen Auffassung wäre es aber im Rahmen der Prognoserechnung erforderlich gewesen, für die bei Mieterwechsel anfallenden Ausgaben durch entsprechend zu kalkulierende Rückstellungen Vorsorge zu treffen. Dies wäre natürlich zu Lasten der Ausschüttungen gegangen und hätte die Attraktivität des Fonds für Anleger gemindert.

Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung

Zahlreiche Anleger des Wölbern Immobilienfonds Österreich 3 berichten von Beratungsfehlern, die jeder für sich alleine, aber auch kumuliert Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Anlageberater bzw. die beratende Bank begründen können:
  • Nur 72% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt
  • Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt
  • Agio nicht als Einnahme der Fondsgesellschaft ausgewiesen
  • Unzureichende Darstellung der Anschlussvermietungsrisiken.
Für Anleger des Wölbern Immobilienfonds Österreich 3 sehen wir daher gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Aufgrund der absoluten Verjährungsfrist von 10 Jahren ist aber Eile geboten. Anleger sollten sich schnellstmöglich an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kaptalmarktrecht wenden und ihr Ansprüche prüfen lassen.

Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Möchten Sie wissen, ob auch Sie Schadenersatz gegen die Sie beratende Bank durchsetzen können? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
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