Der im Jahr 2008 emittierte Atlantic Flottenfonds, in den Anleger rund 33 Mio. € investiert haben, steht Presseberichten zufolge kurz vor dem Aus.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Verkauf der vier baugleichen Chemikalien-/Produktentanker MT "CHEMTRANS ALSTER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS OSTE" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS WESER" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, MT "CHEMTRANS EMS" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, oder Insolvenz der Einschiffsgesellschaften ist die Alternative. In einem Anlegerrundschreiben ist von einer fehlenden Fortführungsprognose die Rede. Angesichts der desaströsen Situation auf den Schiffsmärkten, die derzeit keine Erholung der Charterraten erwarten lässt, scheint eine Insolvenz der Schiffe wohl nicht mehr zu vermeiden. Für die Anleger des Schiffsfonds, der von dem zur Rickmers-Gruppe gehörenden Emissionshaus Atlantic konzipiert wurde, steht damit der Totalverlust ihres investierten Kapitals wohl unmittelbar bevor.

Gute Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen

Im Auftrag von Mandanten, die am Atlantic Flottenfonds beteiligt sind, haben wir sowohl die Beratungen, als auch den Prospekt des Fonds geprüft und dabei nach unserer Auffassung sowohl Prospektmängel, als auch fehlerhafte Anlageberatungen festgestellt. Beides begründet Schadenersatzansprüche.

- Nur 63,7% der Anlegergelder für investive Zwecke verwandt: Der Atlantic Flottenfonds weist, bezogen auf das Anlegerkapital (Eigenkapital zuzüglich 5% Agio) eine besonders hohe Weichkostenquote auf. Diese betrug nach unserer Berechnung 33%. 1,2% flossen in die Liquiditätsrücklage, so dass lediglich 63,7% des von den Anlegern investierten Geldes unmittelbar in Bau- und Baunebenkosten floss. Auf den äußerst hohen Anteil an Anlegergeldern, die nicht für investive Zwecke sondern für Zwischenfinanzierungszinsen (9%) und diverse Dienstleistungen ausgegeben werden, darunter insbesondere die mit über 18,2% hohen Platzierungskosten, hätten die Anleger ausdrücklich von ihren Beratern hingewiesen werden müssen. In den uns bekannten Fällen war dies nicht der Fall.

- Vertriebskosten im Prospekt unzutreffend dargestellt: Die Darstellung der Mittelverwendung im Prospekt des Atlantic Flottenfonds ist nach unserer Meinung fehlerhaft und erweckt den Anschein, dass man damit die tatsächliche Höhe der für die Vermittlung des Eigenkapitals gezahlten Vergütung verschleiern wollte. Denn bei den Ausgaben des Fonds wird das Agio, bei dem es sich nach den textlichen Erläuterungen um Kosten der Eigenkapitalbeschaffung handeln soll, sowohl bei den Ausgaben der Einschiffsgesellschaften, als auch bei der kumulierten Darstellung neben den Kosten für die Eigenkapitalbeschaffung gesondert ausgewiesen. Die Kosten der Platzierung belaufen sich insgesamt auf 5.954.000 € oder 18,2% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals. Diese Art der Darstellung stellt nach unserem Dafürhalten einen Prospektmangel dar, der Schadenersatzansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds, aber auch gegen die Anlageberater begründet.

- Exorbitant hohe Vertriebskosten: Auf die exorbitant hohen Platzierungskosten des Atlantic FLottenfonds, die immerhin fast ein Fünftel des von den Anlegern aufgebrachten Kapitals betrugen, hätten sowohl Banken und Sparkassen, als auch nicht bankgebundene Anlageberater im Rahmen der Beratung ausdrücklich hinweisen müssen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vertriebskosten von über 15% marktunüblich sind, die Rentabilität der Anlage gefährden und deshalb in der Beratung ausdrücklich erwähnt werden müssen.

- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Atlantic Flottenfonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US $ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Durch den Wertgewinn des JPY gegenüber dem US $ steigt darüber hinaus die Verschuldung in US $ gerechnet dramatisch an. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.

- Lange Kapitalbindung, kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen: Was den von uns vertretenen Anlegern des Atlantic Flottenfonds von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung erstmals zum 31.12.2026 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen.

Anleger des Atlantic Flottenfonds haben daher grundsätzlich gute Chancen, Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater beziehungsweise die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen.

Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung am Atlantic Flottenfonds? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatz durchzusetzen? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/atlantic-flottenfonds-hilfe-fuer-schiffsfonds-anleger.html

Informationen über die Autoren:

Heidelberg: Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
München: Residenzstraße 25, 80333 München, Tel.: 089 255 498 50, Fax: 089 255498 55
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Internet : www.nittel.co
Facebook: http://www.facebook.com/Nittel.Die.Anlegerkanzlei

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de