Auch an den Fonds des Emissionshauses Ownership geht die Krise der Schiffsbranche nicht spurlos vorüber. Anleger erhielten in den letzten Tagen Post, in der sie aufgefordert wurden, einem uneingeschränkten Verkaufsbeschluss für zwei Fondsschiffe zuzustimmen.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anleger des im Jahr 2007 aufgelegten Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die rund 16,6 Mio. € in die zwei Schiffe MS Stadt Hameln und MS Stadt Lauenburg investiert haben, erhielten in den letzten Tagen Post, in der sie aufgefordert wurden, einem uneingeschränkten Verkaufsbeschluss für die beiden Fondsschiffe zuzustimmen. Dies würde der finanzierenden Bank die Möglichkeit einräumen, die Schiffe zu verkaufen. Da die gegenwärtig erzielbaren Kaufpreise kaum die Darlehensverbindlichkeiten decken dürften, droht den Anlegern der Totalverlust ihrer Einlagen.

Der Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo scheint damit ein weiterer Fall einer gescheiterten Sanierung zu sein. Bereits Anfang 2010 waren die Fondsgesellschafter aufgefordert worden, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen, um den Fortbestand der Schiffsgesellschaften zu sichern. Denn Ende 2009 war der Fonds ausweislich der OwnerShip Leistungsbilanz 2009 bereits mit 25% der Zinszahlungen und rund 1/3 der Tilgung im Rückstand. Die Leistungsbilanz 2010 weist einen Zinsrückstand von rund 1/3 und einen Tilgungsrückstand von rund 50% aus. Die Erlöse blieben insgesamt bis Ende 2010 um rund 1/3 hinter den prospektierten Einnahmen zurück, trotz des Sanierungsbeitrages der Gesellschafter in Höhe von rund 1,3 Mio. €. Das Sanierungskonzept für den OwnerShip Feeder Duo scheint mit der nun eingetretenen Entwicklung vorerst gescheitert zu sein.

Schadenersatz für Anleger

Angesichts der bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen drohenden Insolvenz des Fonds OwnerShip Feeder Duo und dem damit aller Wahrscheinlichkeit nach eintretenden Totalverlust ihrer Einlagen sollten Anleger sich hinsichtlich der gegebenen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen von einem erfahrenen Fachanwalt beraten lassen.

Bei den Anlegern des Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo, die uns konsultiert haben, konnten wir zahlreiche, immer wiederkehrende Fehler in der Beratung feststellen.

- In einigen uns bekannt gewordenen Fällen wurde die Beteiligung am Fonds OwnerShip Feeder Duo als Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Aufgrund des grundsätzlich vorhandenen Totalverlustrisikos einer derartigen unternehmerischen Beteiligung ist eine solche Fondsbeteiligung als Altersvorsorge nach Ansicht verschiedener Gerichte nicht geeignet.

- In zahlreichen Fällen wurde bei Anlegern geschlossener Fonds im Rahmen der Beratung darauf verwiesen, dass der Fondsanteil jederzeit auf dem Zweitmarkt veräußert werden könne. Nicht hingewiesen wurde auf den Umstand, dass für derartige Fondsanteile kein Zweitmarkt existiert und daher eine Veräußerung, wenn überhaupt, regelmäßig nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich sein dürfte.

- Auch auf den Umstand, dass durch Ausschüttungen, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne handelt, die Haftung für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft wieder auflebt und im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft gegebenenfalls die Einlagen zurückgefordert werden können, wurde in sehr vielen der uns bekannten Fälle nicht hingewiesen.

- Darüber hinaus wurden in zahlreichen der uns bekannten Fälle durch die Berater pflichtwidrig nicht auf die im Fondsprospekt des OwnerShip Feeder Duo sehr ausführlich dargestellten Risiken der Beteiligung hingewiesen.

Keine Information über Kickbacks

Die uns bekannten Anleger des Fonds OwnerShip Feeder Duo wurde in dem Beratungsgespräch nicht darüber informiert, welches eigene wirtschaftliche Interessen die sie beratende Bank mit der Anlageempfehlung verfolgte. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet allein die unterlassene Aufklärung über dieses Provisionsinteresse einen Schadenersatzanspruch.

Verjährung droht

Bereits im Zusammenhang mit der ersten Sanierungsrunde im Jahr 2010 haben sich viele Risiken der Fondsbeteiligung, über die vom Anlegeberater möglicher Weise nicht oder unzutreffend beraten wurde, offenbart. Es droht die Verjährung von Schadenersatzansprüchen möglicher Weise zum Jahresende 2013. Daher ist unverzügliches Handeln erforderlich, um ausreichend Zeit zu haben, die Durchsetzung von Ansprüchen vorzubereiten.

Alexander Meyer, Rechtsanwalt

Haben auch Sie eine Beteiligung am Schiffsfonds OwnerShip Feeder Duo gezeichnet? Sind auch Sie über die Höhe der Weichkosten und die Provisionen der Sie beratenden Bank nicht informiert worden? Möchten Sie wissen, ob Sie Chancen haben, Ihr investiertes Geld zurückzubekommen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.

Informationen für Anleger:
http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/ownership-feeder-duo-fachanwaelte-setzen-anlegerinteressen-durch.html

Informationen über die Autoren:

Heidelberg: Hans-Böckler-Staße 2A, 69115 Heidelberg, Tel.: 06221-91577-0, Fax: 06221-91577-29
München: Residenzstraße 25, 80333 München, Tel.: 089 255 498 50, Fax: 089 255498 55
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Internet : www.nittel.co
Facebook: http://www.facebook.com/Nittel.Die.Anlegerkanzlei

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht:
Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de