Nach dem Oberlandesgericht Stuttgart hat jetzt auch das Oberlandesgericht München (Urteil vom 24. Januar 2012) einem Anleger eines Montranus Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Medienfondsbeteiligung verurteilt.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Im Zentrum des Urteils stand einmal mehr die bei den Montranus Fonds I + II für die abzuschließenden Darlehensverträge bzw. Inhaberschuldverschreibungen verwandte Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Darlehensverträge mit der HELABA Dublin können auch heute noch widerrufen werden

Für die Anleger der von der HANNOVER LEASING für Privatanleger aufgelegten Montranus Medienfonds I + II hat dies zur Folge, dass sie die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge (Kreditvertrag oder Inhaberschuldverschreibung) auch heute noch widerrufen können. Auf der Grundlage dieses Widerrufs können die Anleger der Montranus Fonds von der Bank die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte haben den Montranus Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligung an dem Montranus Fonds an die Helaba Dublin übertragen.

Schadenersatzansprüche gegen Sparkassen wegen verschwiegener Kickbacks

In den Jahren 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden zur Zeichnung von Beteiligungen an den Montranus Medienfonds geraten Darüber, dass die Sparkassen für die Vermittlung der Fondsbeteiligungen Provisionen – so genannte Rückvergütungen oder kickbacks – erhalten haben, wurden ihre Kunden regelmäßig nicht informiert. Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können die nicht informierten Anleger Schadenersatzansprüche gegen die sie beratende Sparkasse durchsetzen.

Tino Ebermann, Rechtsanwalt

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