2.600 Anleger investierten rund 100 Mio. € in den CFB Fonds 130 "Die Neue Börse Frankfurt". 10 Jahre später droht der Totalverlust. Die Deutsche Börse hat den auf 10 Jahre geschlossenen Mietvertrag nicht verlängert, ein Nachmieter ist nicht in Sicht.

Warum Anleger von der Commerzbank ihr investiertes Geld zurückbekommen können

Für unsere Mandanten machen wir Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG geltend. Wir haben festgestellt, dass sie im Vorfeld der Anlageentscheidung in verschiedener Hinsicht unzutreffend beraten wurden:

Vermeintliche Sicherheit der Anlage in den CFB Fonds 130

Die Berater haben unseren Mandanten die Beteiligung an dem Immobilienfonds CFB Fonds 130 als sichere Anlage empfohlen. Bei einer Fondsbeteiligung handelt es sich aber um eine unternehmerische Beteiligung, bei der unternehmerische Risiken bestehen, die bis zum Totalverlust führen können. Ein Risiko, das sich jetzt verwirklicht.

Keine Eignung des CFB Fonds 130 als Altersvorsorge


Vielen unserer Mandanten wurde die Investition in den Fonds CFB Fonds 130 als Altersvorsorge empfohlen. Beteiligungen an derartigen Immobilienfonds sind aber wegen der damit verbundenen hohen Verlustrisiken als Altersvorsorge nicht geeignet, wie zahlreiche Gerichte festgestellt haben.

Kein Hinweis auf finanzielles Interesse der Commerzbank (kick-backs)

Die Commerzbank, die unsere Mandanten im Zusammenhang mit der Beteiligung am Fonds CFB Fonds 130 beraten hat, hat für die Empfehlung Provisionen, so genannte Rückvergütungen erhalten. Keiner unserer Mandanten wurde von seinem Bankberater über diesen Umstand informiert. Nach der kick-back Rechtsprechung des Bundesgerichthofs, die dieser mit seinem Beschluss vom 9. März 2011 und seinem Urteil vom 19. Juli 2011 bestätigt hat, wäre die Commerzbank zur ungefragten Aufklärung über ihr Provisionsinteresse verpflichtet gewesen. Nach unserer Erfahrung ist nahezu auszuschließen, dass die Bankberater ihre Kunden in den Jahren um die Jahrtausendwende im Beratungsgespräch von sich aus auf die Höhe der Provision hingewiesen haben. Schadenersatzansprüche der Anleger des CFB Fonds 130 werden daher in den allermeisten Fällen bereits aus diesem Grund durchsetzbar sein.

Langfristige Bindung

Keiner unserer Mandanten wurde in der Beratung darauf hingewiesne, dass er die Beteiligung frühestens nach 20 Jahren kündigen kann und ein Verkauf der Anteile wegen des fehlenden Zweitmarkts nicht oder nur unter Hinnahme erheblicher Verluste möglich ist.

Wiederaufleben der Haftung für die bereits geleistete Einlage

Als Anleger einer Kommanditgesellschaft haften Anleger nur in Höhe ihrer Einlageverpflichtung. Erhalten sie aber von der Fondsgesellschaft Ausschüttungen, die nicht durch Bilanzgewinne gedeckt sind, lebt die Haftung wieder auf. Die Folge: der Anleger haftet in Höhe der vermeintlichen Ausschüttungen gegenüber Gläubigern der Gesellschaft, zum Beispiel der die Fremdfinanzierung stellenden Bank.

Keine Übergabe des Fondsprospekts vor der Beteiligungsentscheidung

Für die Anlageentscheidung kommt den im Fondsprospekt zusammengestellten Informationen eigentlich eine große Bedeutung zu. Der Anleger kann hier alle für seine Entscheidung erforderlichen Informationen in Ruhe nachlesen. Dies geht nur dann, wenn ihm der Prospekt rechtzeitig vor der Zeichnung der Beteiligung überlassen wird. In der überwiegenden Zahl der uns bekannten Fälle hat die Commerzbank dies unterlassen und den Prospekt erst nach Zeichnung übergeben. Dies reicht zur Aufklärung der Anleger nicht aus.

Zahlreiche Prospektfehler beim CFB Fonds 130

Der Fondsprospekt des CFB Fonds 130 enthält darüber hinaus zahlreiche Prospektfehler. So ist für den Anleger nicht zu erkennen, welcher Teil seines investierten Kapitals tatsächlich in die Immobilieninvestition fließt und welcher Teil für so genannte "weiche Kosten" verbraucht wird. Rechnet man die Angaben nach, kommt man zu dem Ergebnis, dass nur 66 % der Anlegergelder in die Immobilie geflossen sind und 34 % für weiche Kosten ausgegeben und damit nicht werthaltig investiert wurden.

Laut Fondsverantwortlichen belaufen sich die Kosten für eine Neuvermietung des Fondsobjekts auf rund 20 Mio. €. Da der Mietvertrag mit der Deutschen Börse AG nur auf 10 Jahre fest abgeschlossen war, hätte dieser Betrag in der Planrechnung des Fondsprospekts mit einbezogen und entsprechende Rückstellungen gebildet werden müssen. Entsprechend niedrigere Ausschüttungen wären dann die Folge gewesen. Dies ist nicht geschehen.

Der Fondsprospekt enthält einen Hinweis auf die eingeschränkte Fungibilität der Anteile. Dass sich dahinter verbirgt, dass die Anteile quasi unverkäuflich sind, wird für den Anleger nicht verständlich.

Verjährung droht - Anleger müssen noch in diesem Jahr handeln

So gut die Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter Beratung im Vorfeld der Beteiligung am CFB Fonds 130 gegen die Commerzbank auch sind, werden sie nicht noch in diesem Jahr gerichtlich geltend gemacht, droht den Anlegern der Verlust ihrer Rechte. Da die Beratung zur Zeichnung dieses Fonds im Wesentlichen im Jahr 1999 erfolgte, verjähren die Schadenersatzansprüche zum 31. Dezember 2011. Werden bis dahin keine Schritte zur Hemmung der Verjährung eingeleitet, lassen sich die Ansprüche nicht mehr durchsetzen.

Wenn auch Sie in den CFB Fonds 130 investiert haben und wissen wollen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind: Rufen Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch an - wir helfen Ihnen gerne.

Quelle: www.nittel.co/kanzlei/kapitalanlagerecht/geschlossene-fonds/immobilienfonds/cfb-fonds-nr.-130-hilfe-fuer-anleger.html


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Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen
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