Nach Urteil des Bundesarbeitsgericht (8 AZR 67/14) haften Auszubildende, die durch ihr Verhalten bei einem Beschäftigten desselben Betriebs einen Schaden verursachen, ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer.

Bei einer Alkoholabhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Wird ein Arbeitnehmer infolge seiner Alkoholabhängigkeit arbeitsunfähig krank, kann nach dem derzeitigen Stand der medizinischen Erkenntnisse nicht von einem Verschulden im Sinne des Entgeltfortzahlungsrechts ausgegangen werden.

Nach Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (54 Ca 14420/14), darf der Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld und eine jährliche Sonderzahlung nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen. Eine Änderungskündigung, mit der eine derartige Anrechnung erreicht werden sollte, ist unwirksam.

Die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Schichtzulagen sowie auf Zuschläge für Nachtarbeit-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind unpfändbar (§ 850 a Nr. 3 ZPO) und können nicht abgetreten werden (§ 400 BGB), so das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg.

Ein Arbeitgeber ließ seine Mitarbeiterin wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit durch einen Detektiv überwachen, der einen Bericht, heimliche Videoaufnahmen und Bilder erstellte. Die Mitarbeiterin sieht darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und verlangt Schmerzensgeld.

Wer während der Arbeitszeit privat im Internet surft, dem darf ohne eine vorherige Abmahnung nicht fristlos gekündigt werden. Auch wenn das betriebliche Handbuch das private Surfen ausdrücklich verbietet. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (Az. 28 Ca 4045/14).

Heimarbeit ist verständlicherweise bei Beschäftigten sehr beliebt. Kann man sich doch z. B. seine Arbeitszeit flexibel einteilen sowie den oft stressigen Arbeitsweg - und damit Kosten und Nerven - ersparen. Allerdings birgt sie auch Risiken...

Ein öffentlicher Arbeitgeber macht den gesetzlichen Chancenvorteil des schwerbehinderten Bewerbers zunichte, wenn er diesem zwar die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch in Aussicht stellt, gleichzeitig aber mitteilt, dessen Bewerbung habe nach der "Papierform" nur eine geringe Erfolgsaussicht.

Ein Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines (früheren) Vorgesetzten wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs, der dadurch zustande kam, dass auf einer Dienstreise der Arbeitnehmer beim Vorgesetzten nächtige und der Arbeitnehmer morgens aufwachte, als der Vorgesetzte sexuelle Handlungen an ihm verübte.

Kann ein Verleiher seinen Leiharbeiter mangels Einsatzmöglichkeiten nicht einsetzen, darf er dessen Plusstunden nicht einfach abbauen. Eine einseitige Verrechnung dieser Stunden zu Lasten des Leiharbeitnehmers sei gesetzlich ausgeschlossen, so das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil (15 Sa 982/14).