Urlaubsanspruch - In einem aktuellen Urteil verkündet das Bundesarbeitsgericht, dass der Urlaubsanspruch nicht erlischt, wenn dieser aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende des Übertragungszeitraums nicht genommen werden kann.

Nürnberg (D-AH) - Ist ein Mitarbeiter in seinem Job offensichtlich überfordert, so kann er von sich aus seinem Arbeitgeber kündigen und muss deswegen nicht mit den normalerweise vorgesehenen Abstrichen beim Arbeitslosengeld rechnen.

Urlaub - Ein Landesbeamter kann keine finanzielle Entschädigung für Urlaubstage verlangen, die er krankheitsbedingt vor seiner Versetzung in den Ruhestand nicht nehmen konnte. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Fristlose Kündigung - Kündigt ein Arbeitnehmer schriftlich und fristlos, so kann er sich in der Regel nicht auf eine spätere Unwirksamkeit der Kündigung berufen.

Der gesetzliche Jahresurlaub ist möglichst zusammenhängend zu gewähren - allerdings nur, wenn der Arbeitnehmer das auch so wünscht. Beantragt er dagegen immer wieder nur einzelne oder wenige freie Tage und bekommt sie von seinem Arbeitgeber genehmigt, gilt deren Summe ebenso als vollwertiger Erholungsurlaub.

Eine problematische Angelegenheit... Schießt ein Mitarbeiter dabei über das Ziel hinaus und kritisiert nicht nur die Arbeit sondern auch Privatangelegenheiten, hängt der Betriebsfrieden schnell schief. Eine Abmahnung seitens der Geschäftsleitung rechtfertigt das oftmals allerdings nicht, wissen die ARAG Experten und beschreiben einen interessanten Fall.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätige in einer Entscheidung die Kündigung eines langjährig tätigen Personalleiters, der von einem Personalvermittlungsunternehmen eine VIP-Logen-Karte inklusive Bewirtung für ein Fußballspiel als Geschenk annahm.

Nürnberg (D-AH) - Schreibt ein Gymnasium den Nachtdienst in einem Mädcheninternat ausschließlich für Frauen aus, so ist das kein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Nürnberg (D-AH) - Ein tariflich oder laut Arbeitsvertrag zustehendes Urlaubsgeld muss erst ausgezahlt werden, wenn der Urlaub wirklich angetreten wird. Wer dauerhaft krank ist, muss sich jedoch gedulden.

Arbeitsunfähigkeit - Wird ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber mit Hilfe eines Detektives dabei erwischt, wie er trotz Krankschreibung arbeitet, muss der Mitarbeiter die Kosten für den Privatermittler tragen.