Wird die Würde eines Arbeitnehmers entgegen dem Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) verletzt, so kann diese Belästigung eine die Entschädigungspflicht des Arbeitgebers auslösende Benachteiligung (§ 15 Abs. 2 AGG) darstellen.

Das Foto eines Mitarbeiters muss nicht sofort von der Firmen-Homepage entfernt werden, wenn dem Angestellten gekündigt wurde und er das Unternehmen verlässt. Ein während des Arbeitsverhältnisses zumindest stillschweigend erklärtes Einverständnis mit der Aufnahme erlischt nicht automatisch beim Ausscheiden aus dem Betrieb.

Arbeitsunfall - Wenn sich der Geschäftsführer eines Unternehmens bei einer Abfahrt auf der Rodelbahn verletzt, so stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Dies gilt auch dann, wenn die Rodelfahrt während einer Seminarwoche stattfand. Zumindest in dem von dem Sozialgericht Düsseldorf entschiedenen Fall wurde der sachliche Zusammenhang eines solchen Unfalls mit der versicherten Tätigkeit verneint.

Das Bundesarbeitsgericht hatte über eine Kündigung zu entscheiden, bei der sich ein Journalist unangemessen an einer Unfallstelle verhalten hat, indem er sich bei der bei der dortigen Polizei nicht entsprechend auswies und daraufhin einen Platzverweis erhielt.

Nürnberg (D-AH) - Wird die Mitarbeiterin einer Tierklinik bei der Behandlung einer Katze von dieser gebissen, ist das ein Arbeitsunfall. Damit entfällt aber der Anspruch auf ein Schmerzensgeld durch den Arbeitgeber.

Arbeitsbefristung - Die Befristung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen nach abgeschlossener Promotion bis zu einer Dauer von sechs Jahren, im Bereich der Medizin bis zu einer Dauer von neun Jahren zulässig.

Internet - Auf Kosten der Firma während des Urlaubs im Internet zu surfen, kann teuer werden. Dies musste auch ein Kroatien-Urlauber erfahren der sein Dienst-Laptop benutzt hatte, um privat im Internet zu surfen.

Wer sich als Angestellter im Außendienst bei den tagtäglichen Dienstfahrten ein heimliches Päuschen gönnt und dieses als Kundeneinsatz verbucht, kann deswegen nicht gleich fristlos gekündigt werden.

Praktikum - Nach dem Studium folgt für viele Jungakademiker ein langer steiniger Weg zum vollwertigen Arbeitsplatz. Praktikum heißt das ungeliebte und unterbezahlte Beschäftigungsverhältnis. Wie das Wort sagt, sollen die theoretisch schon voll ausgebildeten jungen Menschen dort die Arbeitswelt von der praktischen Seite kennenlernen.

Arbeitszeugnis - Nicht selten geschieht es, dass sich die Arbeitsvertragsparteien vor der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses über das vom Arbeitgeber zu erteilende Zeugnis unterhalten und einen bestimmten Zeugnistext vereinbaren.