Urteil: Nicht jede eigenmächtige Wegnahme von Arbeitgebereigentum kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Dies musste ein Arbeitgeber vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein erfahren.

Probezeit - Ein Arbeitgeber kündigte seinen Arbeitnehmer gegen Ende seiner Probezeit wegen seinem Schweißgeruch und seinem ungepflegten Erscheinungsbild. Zu Recht, so das Arbeitsgericht Köln - und verneinte auch eine Sittenwidrigkeit bzw. Willkür.

Ein Arbeitnehmer führt eine Arbeitsunfähigkeit nicht schuldhaft im Sinne von § 3 EFZG herbei, wenn er als Hundebesitzer in eine Hunderauferei eingreift, um seinen Hund aus einer Notlage zu befreien, und hierbei Bissverletzungen erleidet, die zu einer Arbeitsunfähigkeit führen.

AGG - Schließt ein Unternehmen beim Personalabbau alle älteren Mitarbeiter aus und bietet nur den jüngeren einen Aufhebungsvertrag plus Abfindung an, so handelt es sich dabei um keine Altersdiskriminierung. Zumindest dann nicht, wenn den älteren Arbeitnehmern ihr Arbeitsplatz erhalten bleibt.

AGG - Fordert der Arbeitgeber einen Mitarbeiter zur Teilnahme an einem Deutschkurs auf, so stellt dies keine Diskriminierung aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft dar.

Urteil: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Feiertagszuschlag an Ostersonntag. Der Ostersonntag ist im Gegensatz zum Karfreitag und Ostermontag kein gesetzlicher Feiertag.

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss einem 61jährigen Mann Prozesskostenhilfe versagt, der auf Schadenersatz wegen Altersdiskriminierung gemäß § 15 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) klagt.

Urteil: Das Mithören eines Telefongesprächs über den Lautsprecher, darf nicht als Beweis für eine fristlose Kündigung verwendet werden. Dem steht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächspartners gegenüber.

Urteil - Wer über Monate hinweg von seinem Arbeitsplatz teure 0900 Nummern anruft, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Dem Arbeitgeber ist die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses durch den finanzellen Nachteil nicht mehr zumutbar.

Ein Auswahlverfahren, welches einen kurzen telefonischen Erstkontakt mit Bewerbern für eine Tätigkeit als Postzusteller vorsieht, kann Bewerber, deren Muttersprache nicht deutsch ist, wegen ihrer ethnischen Herkunft mittelbar benachteiligen.