Einem Teilzeitwunsch muss unter Umständen auch dann stattgegeben werden, wenn die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit dazu führt, dass nicht im betriebsüblichen Wechsel in Vormittags- und Nachmittagsschicht gearbeitet wird.

Fälscht ein Mitarbeiter die Unterschrift seines Vorgesetzten unter dem Arbeitszeugnis, so ist dies zwar strafbar, aber nicht zwingend ein Kündigungsgrund. Bei einem "außerdienstlichen Fehlverhalten" komme es nicht auf darauf an, ob es sich um eine Straftat handelt, so die Richter.

Arbeitnehmer, die in einem betriebsratslosen Betrieb das Einladungsschreiben für die Wahlversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes während der Arbeitszeit vorbereiten, können hierfür nicht vom Arbeitgeber abgemahnt werden.

Generell stellt Diebstahl ein Kündigungsgrund dar. Eine über lange Jahre ungestörte Vertrauensbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann jedoch gegen eine Kündigung sprechen.

Einem immer wieder unpünktlichen Busfahrer darf nach einschlägiger Abmahnung schließlich ordentlich gekündigt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln bestätigt.

Alle Tätigkeiten, die das Vermögen des Arbeitgebers schädigen, können eine fristlose Kündigung begründen. Dies betrifft auch das eigenmächtige Reduzieren eines Preises von Ware in einem Supermarkt, um diese dann selbst zu kaufen.

Führt der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung nicht ordnungsgemäß durch, kann zwar ein bis zu 10000 EUR hohes Ordnungsgeld verhängt werden. Die Verhängung von Ordnungshaft für den Fall, dass dieser das Ordnungsgeld nicht zahlt, ist dagegen unzulässig.

Das Versenden einer großen Anzahl privater Kurzmitteilungen (SMS) über das Diensthandy stellt eine eindeutige Pflichtverletzung. Reagiert aber ein Arbeitgeber erst nach langer Zeit auf diesen Verstoß, ist eine Kündigung unwirksam, wenn nicht zeitnah abgemahnt wurde.

Einem Administrator wurde fristlos gekündigt, weil er seine Zugangsrechte dazu nutzte, die E-Mails und Kalendereinträge des Vorstands seiner Arbeitgeberfirma einzusehen. Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, so das Gericht.

Im folgenden Fall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil er seinen Elektroroller am Arbeitsplatz auflud und dabei Stromkosten von etwa 1,8 Cent verursachte.  Im Rahmen der Interessenabwägung sah das Landesarbeitsgericht die Kündigung als unwirksam an.