Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie beschlossen. Wichtigster Bestandteil darin: Ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro, der vom 1. Januar 2015 deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für alle Branchen gelten wird.

Videokameras im Kassenbereich zeigten den Assistent der Geschäftsleitung eines Einkaufs- und Getränkemarkts, wie dieser einen Eimer mit Zigarettenstangen befüllte und diesen im hinteren Bereich an eine andere Person übergab. Die fristlose Kündigung wurde nun vom LAG Hamm bestätigt.

Drei Jahre durfte eine Arbeitnehmerin ihren dreibeinigen Hund mit ins Büro nehmen. Dieser zeige jedoch ein gefährliches soziales und territoriales Verhalten und störte den Arbeitsablauf. Nun hat das LAG Düsseldorf durch Urteil entschieden, dass der Hund nicht mehr mit ins Büro darf.

Hat ein Arbeitgeber den Verdacht des Diebstahls gegen einen Arbeitnehmer und findet bei einer "heimlichen" Kontrolle in dessen Umkleideschrank entwendete Damenunterwäsche, kann der prozessualen Verwertung der Beweismittel die Heimlichkeit der Durchsuchung entgegenstehen.

Ein Wachpolizist begehrte mit seiner Klage eine bessere Winterausstattung, weil die ihm überlassene Winterausrüstung nur unzureichend vor Kälte schütze. Das Landesarbeitsgericht hat die gestellte Winterausrüstung für ausreichend gehalten und die Klage abgewiesen.

Ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes, der bei der Ausführung seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben Vorteile für sich fordert, sich versprechen lässt oder auch nur schlicht entgegen nimmt, gibt seinem Arbeitgeber regelmäßig einen Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine eigenmächtige Löschung durch einen Arbeitnehmer mit den sich daraus ergebenden internen Problemen und gegenüber Kunden sei ein so erheblicher Verstoß gegen selbstverständliche Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, dass die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sei.

Das macht doch jeder, also kann es gar nicht verboten sein, mag mancher Arbeitnehmer denken. Doch Vorsicht: Wenn Mitarbeiter die Regeln ihres Betriebes missachten machen sie sich angreifbar. Eine Urteilszusammenstellung über Privatkopien, Emails oder Handy aufladen im Büro...

(ArbG Kiel, Urteil 5 Ca 80 b/13) - Geheimzeichen dürfen nicht in ein Arbeitszeugnis aufgenommen werden. Ein Smiley mit heruntergezogenem Mundwinkel in der Unterschrift enthält eine negative Aussage, die nicht hingenommen werden muss.

Müssen Arbeitnehmer Aufstockungsleistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen, weil ihr Arbeitgeber ihnen sittenwidrig geringe Löhne zahlt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Jobcenter die gezahlten Aufstockungsbeiträge zu erstatten.