Ein Arbeitnehmer (AN) darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat. Anders jedoch, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der AN aus freien Stücken und in voller Kenntnis der Sachlage darauf verzichtet hat, seinen bezahlten Jahresurlaub zu nehmen.

Das Bundesarbeitsgericht hat einer konfessionslosen Bewerberin recht gegeben, nachdem sich diese erfolglos um eine Stelle bei der Diakonie beworben hatte. Nur in Ausnahmefällen ist eine unterschiedliche Behandlung wegen der Religion zulässig, betont das Bundesarbeitsgericht.

Ein Taxiunternehmen kann von einem bei ihm als Arbeitnehmer beschäftigten Taxifahrer nicht verlangen, während des Wartens auf Fahrgäste alle drei Minuten eine Signaltaste zu drücken, um seine Arbeitsbereitschaft zu dokumentieren.

Der Fall: Ein Kunde der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hatte sich beschwert, der Busfahrer habe den Fahrpreis vereinnahmt, aber kein Ticket ausgedruckt, sondern erklärt "You don’t need a ticket". Die BVG veranlasste daraufhin eine Sonderprüfung.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil (Az. 8 Sa 87/18) darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund sei, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige.

Arbeitgeber werfen Arbeitnehmern oft vor, mit Betriebsmitteln unachtsam, sorglos oder verschwenderisch umzugehen, und oft genug kommt es auch zu einem Schaden. Doch wann muss der Arbeitnehmer dafür geradestehen und den Schaden selbst bezahlen? Dieser Beitrag beleuchtet die Fallgruppen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil (Az. 60 Ca 8090/17) die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte. 

"Durch die zu zahlende Bruttovergütung sind eventuell anfallende Überstunden abgegolten": Diese Klausel findet sich vergleichbar in nicht gerade wenigen Arbeitsverträgen. Schauen Sie doch gleich mal in Ihrem Arbeitsvertrag nach. Vielleicht erleben Sie beim Weiterlesen darüber hinaus noch weitere Überraschungen.

Der Polizeipräsident in Berlin hatte den Bewerber aufgrund einer Tätowierung an seinem Unterarm abgelehnt, die die Göttin Diana mit entblößten Brüsten zeigt. Dagegen wehrt sich der Bewerber.

Im vorliegenden Fall wurde das Arbeitsverhältnis einer Mitarbeiterin gekündet, weil das Zeitarbeitsunternehmen für sie keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr hatte. Gleichzeitig sagte aber das Zeitarbeitsunternehmen zu, sie nach 3 Monaten wieder einzustellen.