02.11.2009 - 22:39 [ LAG Berlin-Brandenburg ]
Angemessener Freizeitausgleich für Nachtschicht
Bei Zugrundelegung der durch das Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze beträgt der angemessene Umfang der zu bezahlenden Freizeit bei einem Auslieferungsfahrer in der Brot- und Backwarenindustrie im konkreten Fall 25 vH der geleisteten Nachtarbeitsstunden.
Auslieferungsfahrer sind nach dem Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie für Berlin und Brandenburg nicht von der Zuschlagspflicht für die Nachtarbeit ausgenommen.
Gericht:
LAG Berlin-Brandenburg AZ. 26 Sa 809/09, 26 Sa 827/09
Vorheriger Beitrag: Azubi ohne Vertrag - Geldbuße für Apotheker |
Nächster Beitrag: Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen |
|---|



















