LAG Berlin-Brandenburg
Angemessener Freizeitausgleich für Nachtschicht
Bei Zugrundelegung der durch das Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze beträgt der angemessene Umfang der zu bezahlenden Freizeit bei einem Auslieferungsfahrer in der Brot- und Backwarenindustrie im konkreten Fall 25 vH der geleisteten Nachtarbeitsstunden.
Auslieferungsfahrer sind nach dem Manteltarifvertrag für die Brot- und Backwarenindustrie für Berlin und Brandenburg nicht von der Zuschlagspflicht für die Nachtarbeit ausgenommen.
Gericht:
LAG Berlin-Brandenburg AZ. 26 Sa 809/09, 26 Sa 827/09
Dieses Urteil teilen:
Vorheriges Urteil: Azubi ohne Vertrag - Geldbuße für Apotheker |
Nächstes Urteil: Gesetzliche Überleitung von Arbeitsverhältnissen |
|---|
Hier könnte auch Ihr Beitrag stehen:
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook, Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook, Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen













