Mehrere Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers verlangen von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105,00 EUR. Alle Betriebsrentner hätten in den letzten Jahren diese Leistungen erhalten. Damit sei eine betriebliche Übung entstanden.

Aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Köln

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Arbeitsgericht Köln (11 Ca 3589/16) haben die Rentner keinen Anspruch auf die Marzipantorte bzw. auf das Weihnachtsgeld in Höhe von 105,00 EUR. Eine betriebliche Übung sei zum einen deshalb nicht entstanden, weil nicht alle Betriebsrentner in der Vergangenheit das Weihnachtsgeld und die Torte erhalten hätten.

Zum anderen habe der Arbeitgeber mit den jeweils gleichzeitig übermittelten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden. Die Rentner hätten deshalb nicht davon ausgehen dürfen, auch in den Folgejahren in den Genuss einer Marzipantorte und des Weihnachtsgeldes zu kommen.

Gericht:
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.11.2016 - 11 Ca 3589/16

ArbG Köln, PM
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