Die neuen Firmenfahrzeuge waren so lackiert, dass es bei geschlossener Tür den Eindruck erweckte, die Tür sei aufgeschoben, während aus Kaffeebohnen Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps herausragten. Mit so einem Puffauto wollte der Mitarbeiter keine Geschäfte mehr tätigen. Es folgte die fristlose Kündigung.

Der Sachverhalt

Der Kläger ist seit fast 20 Jahren bei der Beklagten, die Kaffee vertreibt, als Verkaufsreisender beschäftigt. Hierbei nutzt er - wie die anderen für die Beklagte tätigen Verkaufsreisenden auch - ein ihm von der Beklagten zur Verfügung gestelltes Fahrzeug.

Die Beklagte hat sich entschieden diese Fahrzeuge optisch zu verändern und den Kläger Ende Juni erstmals angewiesen, seiner Tätigkeit mit einem Fahrzeug nachzukommen, das so lackiert ist, dass es bei geschlossener Tür den Eindruck erweckt, die Tür sei aufgeschoben. Es sind sodann nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps zu sehen. Der Kläger kam dieser Aufforderung nach.

"Und dann kamen auch noch rote Radkappen dazu..."

Als zusätzlich am nächsten Tag die bislang grauen gegen neue rote Radkappen ausgetauscht wurden, kam es zwischen den Parteien zu einem Streitgespräch, in dessen Verlauf der Kläger sich u.a. dahingehend äußerte, mit einem solchen "Puffauto" keine Geschäfte tätigen zu wollen.

Kündigung des Mitarbeiters

Die Beklagte hat das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht gekündigt. Gegen diese Kündigung richtet sich die vom Kläger beim Arbeitsgericht Mönchengladbach erhobene Klage. Im Gütetermin wurde ein Vergleich geschlossen. Dieser wurde nun widerrufen. Jetzt muss das Arbeitsgericht Mönchengladbach entscheiden. Der Termin steht am 14.10.2015 an.

Gericht:
Arbeitsgericht Mönchengladbach

ArbG Mönchengladbach
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